Kostenübernahme
Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen & Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die genaue Höhe der Kostenerstattung hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab. Bitte informieren Sie sich daher – möglichst vor einem ersten Gespräch – über die jeweiligen Formalitäten zur Inanspruchnahme einer ambulanten Verhaltenstherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin.
Kosten für Selbstzahler*innen
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen:
- Schnellerer Therapiebeginn: Sie können unmittelbar mit der Behandlung starten, ohne auf die Genehmigung der Krankenkasse warten zu müssen.
- Individuelle Gestaltung: Wir entscheiden gemeinsam über Dauer, Häufigkeit und Länge der Sitzungen – ohne formale Vorgaben.
- Wahrung der Vertraulichkeit: Ihre Krankenkasse erhält keine Informationen über die Behandlung. Das kann bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen (z. B. Lebensversicherung) von Vorteil sein.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten für selbstfinanzierte Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis besteht keine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. In bestimmten Fällen können gesetzlich Versicherte jedoch eine Kostenerstattung beantragen, wenn sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.
In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis. Dafür ist es notwendig, dass Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen und entsprechende Nachweise über Ihre vergeblichen Therapieanfragen vorlegen.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, die erforderlichen Informationen für den Antrag zusammenzustellen und das Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen.
